Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Zeltstadt. Für ein gutes Miteinander und damit ein möglichst reibungsloser Aufenthalt gewährleistet ist, gelten folgende AGBs:

1. Zutritt zum Veranstaltungsgelände/ Anreise/ Jugendschutz
Anreise:          9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Abreise:           letzten Zeltstadttag ab Veranstaltungsende.
Tagesgäste:   Einlass für den Zeitraum des erworbenen Tagestickets
                           Abreise bis  23:30 Uhr
Aufenthaltsberechtigung:  mit einem gültigen Namensschild oder Tagesausweis. Namensschild und Tagesausweis sind nicht übertragbar und müssen gut sichtbar getragen werden.

Aufsichtspflicht bei Minderjährigen: Unter 18-Jährige dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten) oder erziehungsbeauftragten Person an der Zeltstadt teilnehmen.  Außerhalb der Veranstaltungszeiten der Kinder bzw. Jugendlichen liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Darüber hinaus ist es Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Zeltstadtgelände generell nicht erlaubt, Alkohol zu konsumieren.

2. Anmeldung/Rücktritt / Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das auf https://zeltstadt-nordalb.de verlinkte Anmeldesystem. Abgeschlossen ist die Anmeldung, sobald seitens von Kirche im Aufbruch eine Rechnung gestellt und diese vollständig bezahlt wurde.

Kirche im Aufbruch behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen und von diesem Vertrag zurückzutreten bei Gefährdung, Beeinträchtigung oder bei Verhinderung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und Seuchen und bei behördlicher Anordnung, der Schließung oder Betriebsunterbrechung.
Im Falle der Abmeldung durch einen Teilnehmer bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den vereinbarten Gesamtpreis bestehen. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

Stornogebühren:
Ab 6 Wochen vor Beginn: 35% des Rechnungsbetrages 

Ab 4 Wochen vor Beginn: 50% des Rechnungsbetrages

Ab 2 Wochen vor Beginn: 65% des Rechnungsbetrages 

3. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist für die gesamte Veranstaltung untersagt, einschließlich Aufbau- und Abbautage

4. Die Haftung des Veranstalters
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter oder ein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenständen des Teilnehmers haftet der Veranstalter nicht. Zurückgebliebene Sachen des Teilnehmers werden nur auf Anfrage und Risiko des Kunden nachgesandt. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Sachen sechs Wochen aufzubewahren.

5. Haftung des Teilnehmers
Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seinerseits verursacht werden. Generell dürfen Wandverkleidungen, Zelte, Fenster und Türen nicht beklebt werden. Sachbeschädigungen und Verluste, die dem Veranstalter durch den Teilnehmer zugefügt werden, sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

6. Angebote zur Seelsorge
Auf der Zeltstadt gibt es Angebote zur Segnung, zu seelsorgerlichen Gesprächen und zum hörenden Gebet, durch fast ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter. Für diese Angebote übernehmen wir keine Haftung, sondern jeder einzelne ist ausdrücklich aufgefordert das Gesagte zu prüfen.
Die o.g. Angebote sind – ebenso wie die Plenumsveranstaltungen und Seminare – freiwillige Angebote für Menschen mit hoher Selbstverantwortlichkeit und keine professionelle Therapie. Zu keiner Zeit unterstützt Kirche im Aufbruch und das Leitungsteam der Zeltstadt die Absetzung von Medikamenten oder den Abbruch therapeutischer oder ärztlicher Behandlung ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten.

7.Hausrecht
Zur Gewährleistung einer störungsfreien und geordneten Zeltstadt setzt der Veranstalter Ordner- und Sicherheitspersonal ein. Das Sicherheitspersonal hat das Hausrecht. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

8. Park- und Campingordnung
Das Campieren ist nur auf den von den Dorfältesten zugewiesenen Campingflächen für angemeldete Personen gestattet. Die Rettungswege müssen freigehalten werden. Es dürfen keine Spannschnüre oder ähnliches in diese hineingespannt sein. Das Reservieren von Campingflächen ist nicht möglich. Wildes Campen auf dem Zeltstadtgelände und außerhalb ist untersagt.
Den Anweisungen der Dorfältesten ist Folge zu leisten.
Eine gemeinsame Übernachtung von unverheirateten Paaren in einem Zelt oder Wohnwagen ist nicht erlaubt.
Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Campingflächen oder Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Camping-bereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu den Campingbereichen und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Fahrten während der Veranstaltungszeiten sind nur im Notfall gestattet.
Campingfahrzeuge, die auf die ausgezeichnete Fläche aufgefahren sind, können diese erst am Ende der Veranstaltung wieder verlassen. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit ein Parkplatz auf dem Gelände der Nordalb zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind. Der Fahrzeughalter haftet für evtl. Schäden, die durch sein Fahrzeug entstehen, z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten.

9. Film-, Bild- und Tonaufnahmen
Während der Zeltstadt werden Bild- und Filmaufnahmen von dazu autorisierten Personen im Auftrag des Veranstalters gemacht. Mit der Zustimmung zu diesen AGB wird die unwiderrufliche Einwilligung erteilt, dass diese Bild- und Filmaufnahmen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Kirche im Aufbruch unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer sind auf dem gesamten Gelände ausschließlich zur privaten Verwendung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt. In den Veranstaltungszelten und -räumen sind Aufnahmen während der Veranstaltungen zum Schutz der Privatsphäre generell nicht erlaubt.
Wer Film-, Foto- oder Tonaufnahmen für öffentliche Medien (Radio, Fernsehen, Internet) oder andere professionelle Zwecke erstellt, wer diese öffentlich verbreitet, verkauft oder publiziert, verstößt gegen unsere geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und muss sowohl vor Ort als auch im Nachhinein mit Konsequenzen rechnen. Wir behalten uns bei Verstößen rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt.

11. Datenschutz (DSGVO)
Wir setzen uns für die Sicherheit Ihrer Daten ein. Um unbefugten Zugang, unbefugte Verwendung, Änderung, Zerstörung oder Offenlegung zu verhindern, haben wir angemessene physische, elektronische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um Ihre personenbezogenen Daten vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung durch Dritte zu schützen und zu sichern. Dennoch können wir nicht garantieren, dass Ihre Informationen bzw. Daten gegen jegliche widerrechtliche Handlungen Dritter sicher sind. In Bezug auf alle Daten, die die Beziehung mit Ihnen als Teilnehmer der Zeltstadt betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen, die der Website https://www.zeltstadt-nordalb.de/ zu entnehmen sind. Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts- oder Änderungswünschen stehen wir Ihnen zur Verfügung.